Die neue Norm für Leitern EN 131 Teil 4

Aktuelle Neuerungen für Ein- und Mehrgelenkleitern zusammengefasst

Die DIN EN 131 ist die in Europa gültige Industrienorm für tragbare Leitern. Sie regelt Bauarten und Ausführungen, Belastungsprüfungen, Kennzeichnung der Leitern und Bedienungsanleitungen, um einen europaweit einheitlichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

Die in sechs Normteile gegliederte Norm wird turnusgemäß überarbeitet und erhält Anpassungen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit.

Bereits zum 01. Januar 2018 traten umfangreiche Änderungen der DIN EN 131-1 für alle Leitern in Kraft, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen. Diese müssen seitdem eine, gemessen an der Gesamtlänge der Leiter, entsprechende Quertraverse aufweisen.

Der Teil 131-2 bezieht sich auf neue Produktprüfungen. Er unterteilt alle Leitern in zwei Klassen und trat ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft. 

Im dritten Teil der Norm 131-3 werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt. Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Änderungen der Norm EN 131-4 für KRAUSE-Leitern, die auch als Arbeitsbühne verwendet werden können

Vor kurzem wurden auch die Änderungen des vierten Normteils gültig, der sich auf Ein- und Mehrgelenkleitern bezieht. KRAUSE-Gelenkleitern verfügen bereits seit 2018 über die normkonformen Standverbreiterungen sowie die Kennzeichnung für Professional use und entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Durch die Änderungen der Neufassung sind die Sprossen-Gelenk-Universalleitern mit 4 x 3 Sprossen, die auch als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, vom Hersteller grundsätzlich inklusive einer passenden Plattform für diese Aufstellvariante auszuliefern. Dies ist für alle Universalleitern unserer drei Produktlinien STABILO,MONTOund CORDA der Fall.

Bestehende Leitern nachrüsten

Für bestehende Ein- oder Mehrgelenkleitern, die als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, stellen wir Ihnen die passende Plattform auch als Nachrüstartikel zur Verfügung. Die Nachrüst-Plattformsets erhalten Sie passend für die UniversalLeitern der jeweiligen Produktlinie STABILO, MONTO und CORDA.

Auf Lager befindliche Leitern veräußern

Auch nach Inkrafttreten der neuen DIN EN 131-4dürfen Händler auf Lager befindliche und nach alter Norm produzierte Leitern weiter veräußern. Da die Normänderung auf Basis einer turnusgemäßen Überarbeitung erfolgte und nicht aufgrund einer erhöhten Gefährdung der Anwender, geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Produkt nach alter Norm nicht automatisch unsicher ist und daher weiterverkauft werden darf.

Hersteller haben sich ab dem 1. Oktober 2020 an die Anforderungen der neuen Norm zu halten und dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Leitern nach neuer Norm produzieren bzw. ausliefern. KRAUSE Gelenkleitern werden bereits ab dem 14. September 2020 nach neuer Norm ausgeliefert. 

Immer aktuell informiert sein - Unser Update-Service

Da sich viele der Daten und Fakten der betreffenden Normen häufig ändern, haben wir einen kostenlosen Updateservice ins Leben gerufen. Unabhängig von dieser Normänderung ist die Bereitstellung aktueller Informationen und das umfassende Informieren der gewerblichen Anwender über neue Aspekte der Arbeitssicherheit unser Anliegen.

  • Informiert Sie aktuell und kostenlos über Norm-Änderungen rund um die Steigtechnik. Durch unsere Mitarbeit in den Normungsgremien können wir Sie immer top aktuell informieren.
  • Sendet Ihnen die Informationen nur dann zu, wenn sich wirklich wichtige Normen, Gesetze oder Vorschriften ändern.
  • Sorgt für das nötige Know-how in Ihrem Unternehmen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur DIN EN 131-4

Von den Änderungen des Normteils DIN EN 131‐1 sind Anlegeleitern ab einer Länge von 3.000 mm betroffen. Auch mehrteilige Leitern, die als Anlegeleitern genutzt werden können oder über ein entnehmbares Leiternteil ab 3.000 mm verfügen sind von den Änderungen betroffen. Diese Leitern müssen nach der neuen Norm mit einer Standverbreiterung von gewisser Länge ausgestattet werden.

Im Normteil DIN EN 131‐2 werden die Prüfungsanforderungen an alle Leitern geregelt. Hier wurden einige Prüfungen geändert oder neu hinzugefügt. Die Prüfungen teilen die Leitern zukünftig in zwei Klassen ein ‐ „Professional use“ und „Domestic use“. Weitere Infos zu den Prüfungen finden Sie in der allgemeinen KRAUSE FAQ.

Im dritten Teil der Norm werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt. Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).

Teil vier regelt die Anforderungen an Ein- oder Mehrgelenkleitern, auch hier wurde nun die Klassifizierung „Professional use“ und „Domestic use“ mit aufgenommen, d.h. auch hier wurden einige Prüfungen verändert bzw. ergänzt.

Gewerbliche Anwender müssen für ihre Leitern eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte keine Standverbreiterung vorhanden sein oder die vorhandene Standverbreiterung nicht den Anforderungen entsprechen, muss die Leiter entsprechend nachgerüstet werden.

Für bestehende Ein- oder Mehrgelenkleitern, die als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, stellen wir Ihnen die passende Plattform auch als Nachrüstartikel zur Verfügung. Die Nachrüstsets erhalten Sie passend für die UniversalLeitern der jeweiligen Produktlinie STABILO, MONTO und CORDA

Auch eine Klassifizierung der Leiter nach "Domestic use" bzw. „Professional use" lässt sich nachträglich durchführen, da das gesamte KRAUSE‐ Programm auf Basis der neuen Vorgaben durchgeprüft und zertifiziert wurde. Weitere kostenlose Informationen erhalten Sie auf unserer eigens zur Normänderung eingerichteten Website unter https://www.krause‐systems.de/neuenorm.

Die Änderungen des Normteils EN 131‐2 traten ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft und befassen sich im Wesentlichen mit den Dauerhaltbarkeits‐ und einer neuen Festigkeitsprüfung. Diese Prüfungen klassifizieren sowohl Sprossen‐ als auch Stufen‐Stehleitern in zwei Leiternklassen ‐ „Professional use“ und „Domestic use“

  • Professional use: Beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die im gewerblichen und privaten Bereich genutzt werden.
  • Domestic use: Nicht beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die nur im privaten Bereich genutzt werden.

Auch nach Inkrafttreten der neuen DIN EN 131-4 dürfen Händler auf Lager befindliche und nach alter Norm produzierte Leitern weiter veräußern. Da die Normänderung auf Basis einer turnusgemäßen Überarbeitung erfolgte und nicht aufgrund einer erhöhten Gefährdung der Anwender, geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Produkt nach alter Norm nicht automatisch unsicher ist und daher weiter verkauft werden darf. Hersteller haben sich ab dem 01.10.2020 an die Anforderungen der neuen Norm zu halten und dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Leitern nach neuer Norm produzieren bzw. ausliefern.

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