Garantie

Als Qualitätshersteller ist es KRAUSE wichtig, dass Sie sich als Anwender von KRAUSE Steig-  und Gerüstsystemen sicher sein können, einem hervorragenden Produkt zu vertrauen.

Hierzu fertigen wir stets normkonform unter strengsten Qualitäts- und Sicherheitskontrollen und werden durchgängig von unabhängigen, renommierten Sicherheits-Institutionen zertifiziert. Mehr noch:

 

  • KRAUSE-Produkte gewährleisten höchste Sicherheit und Normen-Konformität.
  • Die Eigenständigkeit aller Produktentwicklungen ist Teil unserer Philosophie.
  • Mehr als 100 Schutzrechte untermauern unsere Innovationskraft
  • KRAUSE ist Mitglied im VDL Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüsthersteller e.V.
  • KRAUSE arbeitet mit an der Gestaltung der europäischen Normen und an den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Daher ist KRAUSE immer auf den aktuellsten Stand.
  • KRAUSE erkennt somit Trends frühzeitig und setzt diese in innovative Produkte um.

 

All diese Faktoren sprechen für höchste Qualität und die Einhaltung der Normen. Strengste Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen im werkseigenen Labor sowie ständige Material- und TÜV-Prüfungen sind für KRAUSE-Produkte selbstverständlich.

Sollte ein Produkt dennoch einmal nicht den Erwartungen entsprechen, gelten die folgenden Garantiebedingungen:

 

KRAUSE Qualitäts-Garantie

Allgemein

  1. Der Name KRAUSE bürgt seit über 100 Jahren für höchste Qualität. Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle und sind nach den geforderten Normen/Vorschriften und dem neusten Stand der Technik gefertigt. Die ständige Weiterentwicklung unserer Fertigungs- und Qualitätsverfahren sehen wir als unsere Verpflichtung an.

Garantiezeiten

  1. Wir vertrauen auf unsere Qualität, und geben für bei uns gekaufte „GarantieProdukte“ die KRAUSE Qualitäts-Garantie von
    a. 10 Jahre auf alle Produkte aus dem KRAUSE-STABILO-Programm incl. STABILO FahrGerüste
    b. 5 Jahre auf alle Produkte aus dem KRAUSE-MONTO-Programm incl. ClimTec und ProTec
    c. 2 Jahre auf alle anderen Produktgruppen
    d. 2 Jahre auf alle kundenspezifische Lösungen, es sei denn, es ist ausdrücklich ein anderer Garantiezeitraum vereinbart
  2. Die Garantiezeiträume gelten ab nachgewiesenem Kaufdatum nur für Käufe auf dem Gebiet der Europäischen Union und der Schweiz.
  3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Qualitäts-Garantie nicht eingeschränkt.
  4. Durch die Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.

Garantieleistungen

  1. Während der oben genannten Garantiezeiten werden die Produkte, die einen Material- oder Produktionsfehler bei Aluminium- oder Stahlteilen aufweisen, nach unserer Wahl ersetzt oder repariert.
  2. Mit einem Austausch gehen die ausgetauschten Teile oder Produkte in unser Eigentum über.
  3. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel werden durch diese Garantie nicht begründet.

Voraussetzungen für den Garantieanspruch

  1. Bitte beachten Sie, dass ein Garantiefall nur unter den nachfolgenden weiteren Bedingungen vorliegt.
  2. Garantieansprüche müssen sofort nach Auftreten des Fehlers innerhalb der Garantiezeit uns gegenüber geltend gemacht werden.
  3. Die Geltendmachung hat schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief zu erfolgen. Sie werden umgehend danach über die weitere Vorgehensweise (Rücksendung, Abholung etc.) informiert.
  4. Das Produkt muß über die auf dem Typenaufkleber angegebenen Daten eindeutig identifizierbar sein und der Originalkaufbeleg muß vorgelegt werden.
  5. Nicht unter die Garantie fallen
    a. Artikeln, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel an Artikeln, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
    b. Mängel an Artikeln, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, anormale Umweltbedingungen, sachfremde Benutzung, Überlastung, Gewaltanwendung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind.
    c. Mängel an Artikeln, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht werden, die keine KRAUSE-Originalteile sind.
    d. Artikel, an denen Veränderungen, Ergänzungen oder unsachgemäße Reparaturen vorgenommen wurden.
    e. Instandsetzung von Zubehör, Änderungen, Anbauten oder sonstigen Einrichtungen.
    f. Geringfügige Abweichungen von der normalen Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Artikels unerheblich sind.
    g. Schäden, die durch Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung auftreten.

Kosten

  1. Wenn der festgestellte Mangel im Rahmen unserer Garantieleistungen liegt, erhalten Sie von uns ein repariertes oder neues vergleichbares Produkt zurück. Die Untersuchungs- und Transportkosten werden dann von uns übernommen. Liegt kein Garantiefall vor, so haben Sie die vorgenannten Kosten zu tragen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!