Downloads zur Erhöhung der Arbeitssicherheit

Kontrollblätter gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften

Nach den Vorgaben der BetrSichV § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich vom ordnungsgemäßen Zustand und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Zeitabstände der Prüfung sind abhängig von den Betriebsverhältnissen (Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung bei der Benutzung, Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel vorausgegangener Prüfungen).

Die Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die KRAUSE-Kontrollblätter dienen als Checklisten zur Prüfung verschiedener Steigtechnik-Produkte und erleichtern die Dokumentation:

Aktuelles

Das Seminarprogramm der KRAUSE ACADEMY - Jetzt Termine sichern und in die Arbeitssicherheit investieren

Leitern, Tritte, Fahrgerüste und ortsfeste Steigleitern sind in unzähligen Betrieben täglich im Einsatz. Um die Sicherheit und Gesundheit der…

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Die weltweit größte Fachmesse für persönlichen Schutz und betriebliche Sicherheit, die A+A, lockte auch in diesem Jahr wieder ein interessiertes…

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