"Warum müssen meine Arbeitsmittel überhaupt geprüft werden, wer darf sie prüfen und welche Prüfplaketten benötige ich?"
Diese und andere Fragen stellen sich Unternehmen, die beispielsweise Leitern, Tritte, Fahrgerüste und andere technische Arbeitsmittel gewerblich nutzen. Arbeitsmittel können sowohl komplexe, hallenfüllende Anlagen und Maschinen als auch einfache Handwerkzeuge sein. Durch die wiederkehrende Prüfung wird sichergestellt, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer ordnungsgemäß funktionieren und für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Arbeitsmittel die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzulegen, welche Arbeitsmittel wie oft, in welchem Umfang und durch wen geprüft werden müssen. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen sind zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zu kompensieren.
Vom einfachen Klapptritt bis zu komplexen, ortsfesten Maschinen und Anlagen
Das Prüfangebot von KRAUSE-INSPECT umfasst die Bereiche Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern, Tankwagenleitern, Eisfreigerüste, Sonderlösungen, Regalanlagen, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, Absturzsicherungen sowie ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen.
Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung vor der erstmaligen Benutzung und anschließend in regelmäßigen Abständen durch eine „Befähigte Person“ geprüft werden. Nach den Empfehlungen der DGUV-Information 208-016 sollte das Prüfintervall maximal 12 Monate betragen. Letztendlich werden die Prüffristen jedoch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung endgültig festgelegt. Hierbei spielen auch Einflussfaktoren wie Umgebungsbedingungen, Witterung, Werkstoff und Nutzungshäufigkeit eine Rolle. Dies gilt auch für Tankwagenleitern, Ortsfeste Leitern, Eisfrei-Gerüste und Systeme zur Höhensicherung. Insbesondere im Freien montierte Systeme sind permanent Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Sturm ausgesetzt. Sie sollten in einem Prüfintervall von 12 Monaten begutachtet werden.
Für Sonderlösungen ohne elektrische Komponenten, die überall dort eingesetzt werden, wo Standardprodukte keine ausreichende Sicherheit mehr bieten, wird ein Prüfintervall von maximal 12 Monaten empfohlen. Sonderlösungen mit elektrischen Komponenten sind zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 zu prüfen. Je nach Komplexität der elektrischen Anlage sind hier unter Umständen andere Prüfumfänge und Prüffristen zu beachten. Regalsysteme müssen stabil und sicher installiert sein, um Unfälle durch herabfallende Gegenstände zu vermeiden. Kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore erfordern besondere Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Vorschriften entsprechen. Ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen werden auf elektrische Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften geprüft.
Produktprüfungen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Insgesamt führt KRAUSE an jedem dieser Arbeitsmittel umfangreiche Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass sie den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen und einwandfrei funktionieren. Damit trägt das Unternehmen dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren. Das Versäumnis, Arbeitsmittel zu prüfen, kann für Unternehmer schwerwiegende Folgen haben. Es kann zu rechtlichen Konsequenzen, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer, Versicherungsproblemen, Rufschädigung und Produktivitätsverlusten kommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften für die Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln einzuhalten.
Das Leistungsspektrum von KRAUSE INSPECT umfasst die Prüfung von Arbeitsmitteln auf ihren ordnungsgemäßen Zustand gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erstellt das Unternehmen eine rechtssichere Prüfdokumentation inklusive digitaler Bestandsaufnahme. Sicherheitseinrichtungen werden auf Vollständigkeit und Wirksamkeit, Kennzeichnungen und Beschilderungen auf Vollständigkeit geprüft. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung mit dem Prüfbuch sichergestellt und Prüfplaketten angebracht. Sichere Arbeitsmittel verringern das Unfallrisiko und erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Durch die Auslagerung der Arbeitsmittelprüfung an einen Sachkundigen wird der interne Aufwand minimiert. Alle Unterlagen zur rechtssicheren Dokumentation der Prüfung verbleiben im Unternehmen.
Für Unternehmen, die die Produktprüfungen nicht auslagern, sondern intern durchführen möchten, bietet KRAUSE den passenden Service. In bundesweit stattfindenden Seminaren bilden KRAUSE-Dozenten Mitarbeiter/innen aus, um die nötige Sachkunde zu erwerben, Prüfungen von Leitern, Tritten, Steigleitern und Fahrgerüsten als „Befähigte Person“ durchzuführen und zu dokumentieren. Neben offenen Seminaren, die in attraktiven Seminarhotels stattfinden, besteht auch die Möglichkeit, die Seminare direkt vor Ort im Unternehmen durchzuführen. Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch müssen für die Bestellung zur „Befähigten Person“ die Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden. Das Zertifikat für das Seminar zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste ist in seiner Gültigkeit gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch ist ein erneuter Seminarbesuch spätestens alle drei Jahre zu empfehlen, um das Fachwissen aufzufrischen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
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