Dauerhaft installierte Zugänge so individuell wie die Kundenwünsche
Unterschiedliche Anwendungsfälle erfordern flexible Lösungsansätze und umfangreiche Projektexpertise. KRAUSE bietet für jede Anforderung eine systematische Lösung von höchster Qualität und Sicherheit. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig. Zum Beispiel als Aufstieg für Kontroll- und Wartungsarbeiten an Gebäuden oder als Notabstiegsleitern als Fluchtweg, oder als Zugang für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen Anlagen. Wenn ein sicherer Abstieg für Kontroll- und Wartungsarbeiten in Kläranlagen, Trinkwasserversorgungsanlagen, Deponien oder Rückhaltebecken benötigt wird, kommen zum Beispiel KRAUSE-Schachtleitern zum Einsatz.
Höchste Sicherheit, Flexibilität und Effizienz im modularen Baukastensystem
Bei der Planung von Ortsfesten Lösungen steht neben der Sicherheit der Anwender auch stets die flexible Anpassung an bauliche Gegebenheiten sowie eine effiziente und damit kostensparende Installation im Fokus. KRAUSE hat daher ein modulares und wirtschaftliches Baukastensystem entwickelt, das es ermöglicht, selbst komplexe, ein- oder mehrzügige Anlagen mit einer Zeitersparnis von bis zu 30 Prozent zu montieren. Das modulare Baukastensystem von KRAUSE steht – je nach Bedarf – in zwei verschiedenen Materialausführungen zur Verfügung. Hochwertiges, leichtes Aluminium oder stabiler, feuerverzinkter Stahl.
Aktuelle DIN 18799-1 Anforderungen? Wo KRAUSE ist, ist Sicherheit!
Normen und Vorgaben zum Bau von Steig- bzw. Schachtleitern sind umfangreich und komplex. So regelt zum Beispiel die jüngst aktualisierte DIN 18799-1 die Vorgaben und sicherheitstechnischen Anforderungen für Ortsfeste Steigleitern. Die Anforderungen an baulichen Anlagen und Antennentragwerken als Zugang für Wartungs- und Reinigungsarbeiten wurden darin überarbeitet und aktualisiert.
Absturzsicherungen sind nun bereits ab einer Steighöhe (Gesamtabsturzhöhe) von 3 Metern, statt wie bisher 5 Metern, erforderlich. Eine Unterscheidung der Anwender zwischen ungeübten, wenig geübten und geübten Personenkreisen mit unterschiedlichen Ruhebühnenabständen entfällt, es gibt nur noch einen einheitlichen Abstand von 10 Metern. Die Abstände der Ruhebühnen bei Leitern mit Steigschutz bleiben mit 10 Metern unverändert. Die Höhe der untersten Sprosse bei Ortsfesten Leitern-Anlagen wurde an die geltende DIN EN ISO 14122-4 angeglichen und muss künftig in einem Abstand zwischen 100 bis 400 mm zum Boden montiert sein. Auch für den Umsteigebereich bei mehrzügigen Leitern gelten nach der Normänderung der DIN 18799-1 neue Maßvorschriften, bestehende Anlagen bleiben hiervon jedoch unberührt. KRAUSE hat umgehend auf die Normänderungen reagiert und sämtliche Unterlagen sowie Infomaterialen und den Online-Auftritt auf die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst.