KRAUSE Systems

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Ortsfeste SteigLeitern sind die idealen Systemlösungen, wenn es um einen sicheren und dauerhaften Zugang, auch in großen Höhen, geht wie z. B. Aufstieg zu Kontroll- und Wartungsarbeiten an Gebäuden, Maschinen- und Regalanlagen oder als Notleiteranlage, die als zusätzlicher Fluchtweg an Gebäuden montiert werden kann.

Nach den Änderungen der gültigen Norm für Ortsfeste SteigLeitern an baulichen Anlagen, DIN 18799-1:2019, im letzten Jahr, haben wir unsere Kataloge und Broschüren den Änderungen angepasst und wollen Ihnen heute den aktuellen Stand in diesem Newsletter zukommen lassen. Beispielsweise entfällt in der neuen Fassung die Aufteilung in verschiedene Personenkreise mit unterschiedlichen Ruhebühnenabständen. Fortan gibt es nur noch einen einheitlichen Abstand von maximal 10 Metern. Weiterhin sind Absturzsicherungen (Rückenschutz oder Steigschutz) bereits ab einer Steighöhe von 3 Meter Höhe erforderlich. Bisher war dies erst ab 5 Meter der Fall.

Die aktuelle Planungshilfe zur Zusammenstellung der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ortsfesten SteigLeiter sowie die aktuelle Broschüre finden Sie auf unserer Website.

Kontaktieren Sie bei Bedarf auch gerne die Profis für Steigleitern in unserem Werk. Diese stehen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes gerne tatkräftig zur Seite.