KRAUSE Systems

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vielen Dank, dass Sie sich für ein KRAUSE Qualitäts-Produkt entschieden haben. 

Mit dem Erwerb setzen Sie auf höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit – ein Anspruch, den wir mit unseren KRAUSE SafetyServices aktiv unterstützen.

Wussten Sie schon?
Steigtechnik-Produkte müssen im gewerblichen Einsatz regelmäßig geprüft werden – das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit weiteren Regelwerken vor. Die empfohlenen Prüffristen orientieren sich an der Gefährdungsbeurteilung, generell gilt aber:

Mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchführen.

Welche Vorschriften gelten konkret?

  • Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen): BetrSichV, DGUV-Information 208-016
  • Ortsfeste Steigleitern: BetrSichV, ArbStättV, DGUV-Information 208-032
  • Tankwagenleitern & Eisfreigerüste: BetrSichV, ArbStättV, DGUV-Information 208-016
  • Sonderlösungen (z. B. Treppen, Überstiege, Plattformtreppen): BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ArbStättV
Aufkleber zur Bestätigung der Leiterprüfung und Hinweis zur nächsten Prüfung

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Sie – direkt bei Ihnen vor Ort. Unsere Experten prüfen z. B.:

  • Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen)
  • Ortsfeste Steigleitern
  • Tankwagenleitern, Eisfreigerüste
  • Individuelle Sonderlösungen wie Treppen, Überstiege, Plattformtreppen

So reduzieren Sie das Unfallrisiko, sichern die Einhaltung aller Vorschriften und steigern die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.


Oder möchten Sie die Prüfungen intern selbst organisieren?
Dann lassen Sie Ihre Mitarbeitenden zur „Befähigten Person“ ausbilden. In unseren Seminaren erwerben sie die notwendige Sachkunde, um Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Unternehmen selbst festzulegen. 

Im Rahmen unserer 360°-Service-Kompetenz werden wir Ihnen acht Wochen vor der fälligen Prüfung eine weitere Erinnerungsmail zusenden. 

Direkter Kontakt zu den KRAUSE-Spezialisten für Steigtechnik-Prüfungen: