Wussten Sie schon?
Steigtechnik-Produkte müssen im gewerblichen Einsatz regelmäßig geprüft werden – das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit weiteren Regelwerken vor. Die empfohlenen Prüffristen orientieren sich an der Gefährdungsbeurteilung, generell gilt aber:
Mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchführen.
Welche Vorschriften gelten konkret?
- Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen): BetrSichV, DGUV-Information 208-016
- Ortsfeste Steigleitern: BetrSichV, ArbStättV, DGUV-Information 208-032
- Tankwagenleitern & Eisfreigerüste: BetrSichV, ArbStättV, DGUV-Information 208-016
- Sonderlösungen (z. B. Treppen, Überstiege, Plattformtreppen): BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ArbStättV