Als gewerblicher Anwender von Steigtechnik-Produkten müssen Sie selbige in einem jährlichen Turnus einer Prüfung unterziehen.
Die Häufigkeit der Leiternprüfung ist von Ihrer betrieblichen Nutzung bzw. der Anzahl der damit arbeitenden Personen abhängig. Dazu gibt die DGUV-Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, bisher BGI 694) Hinweise zu den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG) und der berufsgenossenschaftlichen Regelungen, die bei der Prüfung zu berücksichtigen sind.
Als KRAUSE-Kunde bieten wir Ihnen die Leiterprüfung als bequemen Vor-Ort-Service an. Durch das Outsourcing der Prüfung an einen unserer Spezialisten entsteht Ihnen nur ein minimaler interner Aufwand. Die reglmäßigen Prüfungen reduzieren die Unfallgefahr und steigern somit nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.