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mit dem Inkrafttreten der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 2“ im Dezember 2018 haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr erlaubt sind, was bei Nichtbeachtung schlimmstenfalls zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann.
Auf unserer TRBS-Themenseite möchten wir Ihnen die alle wichtigen Änderungen erklären und gleichzeitig die KRAUSE-Lösung präsentieren.
KRAUSE auf der A+A in Düsseldorf
Besuchen Sie uns auf der Arbeitsschutz-Messe A+A (Halle 6 / Stand A35) für weitere Informationen zur TRBS und den Leitern der STABILO +S-Serie