Lieferungs- und Zahlungsbedingungen KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
A. Lieferbedingungen
Mit dem Auftrag erkennt der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur bindend, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung.
Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder die bestellte Ware zur Auslieferung freigestellt ist.
Kann die Kaufsache nicht in dem bei Kaufvertragsabschluss angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller seit Abschluss des Kaufvertrages technische Veränderungen in seiner Serienproduktion vorgenommen hat, so ist er berechtigt, die veränderte Ware zu liefern.
Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme des Auftrages und wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag zurücktreten. Die Nachfrist beträgt mindestens 14 Tage. Teillieferungen sind zulässig.
Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden (dazu gehören z.B. auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahmen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, Importbeschränkungen, auch das Ausbleiben erwarteter Lieferungen, gleich, ob diese Ereignisse bei uns oder bei unseren Zulieferanten eintreten), so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat.
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen.
Erfolgt Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage des Käufers oder Dritter, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir nicht ein. Gleiches gilt bei unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Käufers oder Dritter.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel festzustellen. Beanstandete Ware ist nur auf unser ausdrückliches Verlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. Die Transportkosten werden von uns nur dann übernommen, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.
Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir nachbessern oder Ersatz liefern. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach Fristsetzung Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.
Versand
Wir versenden nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager. Empfänger kann entweder der Besteller oder eine von ihm angegebene Adresse sein. Bei Lieferung ins Ausland verstehen sich unsere Preise ab € 2.600,- stets frei deutscher Bundesgrenze - unverzollt - bzw. frei Spediteur in Hamburg oder Bremen (nicht fob) ausschließlich seemäßiger Verpackung und ohne sonstige Nebenkosten.
Die Wahl der Versandart und des Transportmittels behalten wir uns vor. Eventuelle Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten Versandart gehen zu seinen Lasten.
Die Gefahr der Versendung trägt in allen Fällen ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort der Besteller bzw. Empfänger. Die Versicherung des Beförderungsrisikos ist Sache des Bestellers.
Falls Sendungen auf dem Transport beschädigt werden, sind diese grundsätzlich zu übernehmen. Der Empfänger ist verpflichtet, bei dem Transporteur eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Werden Schäden erst beim späteren Auspacken festgestellt, so muss eine nachträgliche Tatbestandsaufnahme durch den Transporteur durchgeführt werden. Rücksendung der beschädigten Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, andernfalls wird die Annahme verweigert.
B. Zahlungsbedingungen
Preise
Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Aufträge unter € 110,00 Nettowarenwert können aus Kostengründen nicht bearbeitet werden.
- LKW-Versand: Bei geschlossenen Sendungen an einen Empfänger liefern wir ab € 820,00 Netto-Rechnungswert frei Bestimmungsort, bei Sendungen unter € 820,00 gehen die Frachtkosten zu Lasten des Bestellers.
- Bahn-Versand: Bei Sendungen ab € 820,00 Netto-Rechnungswert liefern wir verpackungsfrei (das Rollgeld geht stets zu Lasten des Bestellers), bei Sendungen unter € 820,00 gehen die Fracht- und Verpackungskosten zu Lasten des Bestellers.
- ab Auslieferungslager: Wir liefern grundsätzlich frei unserem Auslieferungslager. Die Transportkosten ab Auslieferungslager gehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets - unabhängig von der Auftragshöhe - zu Lasten des Bestellers.
Zahlung
Bei Zahlungen im Wege des Bankeinzugsverfahrens gewähren wir 3 % Skonto, bei Barzahlung, Zahlung durch Scheck, Postscheck- oder Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, jeweils vom Netto-Rechnungsbetrag. Ein Skontoabzug auf neue Rechnung ist unzulässig, wenn ältere Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Inanspruchnahme von Zahlungsziel (höchsten 30 Tage ab Rechungsdatum) sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug zahlbar. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen Wechsel bzw. Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber unter Gutschrift zum Termin der Wertstellung, vorbehaltlich des Eingangs. Für eine pünktliche Vorlage bzw. Protesterhebung von Wechseln haften wir nicht. Die Kosten für Diskont und Einziehung trägt der Kunde. Liegen wichtige Gründe vor, die zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers Anlass geben, so sind wir berechtigt, Lieferungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Haben wir unstreitig fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger uns aus der Geschäftsbedingung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums, z.B. durch Pfändungsmaßnahmen Dritter, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und in der Zwischenzeit alle Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums zu treffen. Bis zur Begleichung unserer Forderung tritt uns der Besteller seine Ansprüche aus einer etwaigen Weiterveräußerung unserer Ware an Dritte zur Sicherheit ab.
Wir verpflichten uns jedoch, die Vorbehaltsware und/oder uns zur Sicherheit abgetretene Forderungen auf Verlagen des Bestellers insoweit freizugeben, als deren Wert die uns zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der von uns freizugebenden Gegenstände oder Forderungen bleibt uns vorbehalten. Der Besteller ist im übrigen berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen so lange selbst einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
C. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und uns sind die sachlich zuständigen Gerichte Alsfeld bzw. Gießen, wenn der Besteller ein Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
Die in Alsfeld bzw. Gießen sachlich zuständigen Gerichte sind ferner dann Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Annahme seines Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir können den Besteller auch im Ausland verklagen.
D. Haftung
Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen AGB getroffenen Regelungen. Alle nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nur für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In solchen Fällen haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in Fällen in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Fehlen von vereinbarten Beschaffenheiten, soweit die Vereinbarung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
Soweit unser Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unsere Angestellten, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
E. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich bei Durchführung des Kaufvertrages eine Lücke ergibt. Im Rahmen des rechtlich Möglichen soll insoweit an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Erfüllung der Lücke die gesetzlich zwingende bzw. eine angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
