Ortsfeste Leitern
Einsatzbereiche SteigLeitern:
- Sicherer Aufstieg zu Kontroll- und Wartungsarbeiten an Gebäuden, Maschinen- und Regalanlagen
- Sicherer Fluchtweg als Not- und Feuerleiter an Gebäuden
Vorschriften und Normen:
- DIN 18 799-1 (Steigleitern für Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an baulichen Anlagen)
- EN ISO 14122-4 (Aufstiege und Maschinenanlagen)
- DIN 14 094-1 (Feuerwesen – Notleitungen zur Rettung von Menschen im Gefahrenfall)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36
Wichtige Vorgaben:
- Bei Notleitern kein Fallschutz zulässig
Einsatzbereiche SchachtLeitern:
- Sicherer Abstieg zu Kontroll- und Wartungsarbeiten in Kläranlagen, Trinkwasserversorgungsanlagen, Deponien, Rückhaltebecken und sonstige Schachtanlagen
Vorschriften und Normen:
- EN 14 396 (Ortsfeste Steigleitern für Schächte)
- DIN 19 572 (Haltevorrichtungen für Schächte)
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36
- GUV C5 und BGV C 5 (Abwassertechnische Anlagen)
Wichtige Vorgaben:
- Ab 5 m Absturzhöhe Fallschutz oder Rückenschutzkorb vorgeschrieben
- Können Gase oder Dämpfe auftreten oder bei Sauerstoffmangel nur Fallschutz zulässig
- Ruhepodeste im Abstand von 10 m
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Steigleitern, einzügig

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