Prüfpflicht

Sichere Arbeitsmittel

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.10.2002 sowie die Unfallverhütungsvorschriften BGV D 36 / GUV-V D 36 BGI 694, BGI 5101 und BGI 663 verlangen von dem Arbeitgeber, dass er seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen hat, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§4 BetrSichV).

Sicherheitshelm mit Ohrsch�tzer

Dies bedeutet für Sie:

  • Nutzung von Arbeitsmitteln die der BGV D 36 / GUV-V D 36, BGI 694, BGI 5101 und BGI 663 sowie den aktuellen Normen entsprechen.
  • Eine Überprüfung der Arbeitsmittel durch eine hierzu befähigte Person sicher zu stellen (§10 BetrSichV).
  • Die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren (§11 BetrSichV).

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