Prüfpflicht
Sichere Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.10.2002 sowie die Unfallverhütungsvorschriften BGV D 36 / GUV-V D 36 BGI 694, BGI 5101 und BGI 663 verlangen von dem Arbeitgeber, dass er seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen hat, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitssschutz gewährleistet sind (§4 BetrSichV).
Dies bedeutet für Sie:
- Nutzung von Arbeitsmitteln die der BGV D 36 / GUV-V D 36, BGI 694, BGI 5101 und BGI 663 sowie den aktuellen Normen entsprechen.
- Eine Überprüfung der Arbeitsmittel durch eine hierzu befähigte Person sicher zu stellen (§10 BetrSichV).
- Die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren (§11 BetrSichV).
Das KRAUSE-Werk bietet Ihnen:
- Arbeitsmittel welche die Vorgaben und Richtlinien der Unfallverhütungsvorschriften (BGV D 36 und SUVA) und die aktuell gültigen Normen erfüllen.
- Kontrollblätter und Prüfaufkleber für den Nachweis der durchgeführten Prüfung
- Ein Tagesseminar mit der Ausbildung zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste.
- Seminare zu festen Terminen an, oder diese auch als Vor-Ort-Seminare.
- Als Teilnehmer ein Zertifikat sowie ausführliche Schulungsunterlagen.

